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   BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96   

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https://dejure.org/1997,4541
BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96 (https://dejure.org/1997,4541)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1997 - 5 StR 592/96 (https://dejure.org/1997,4541)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 5 StR 592/96 (https://dejure.org/1997,4541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den richterlichen Hinweis, dass neben einer versuchten Tötung auch eine gefährliche Körperverletzung in Betracht kommt - Anforderungen an den Beleg der zum Tatgeschehen getroffenen Feststellungen in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 173
  • StV 1997, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht (Senat in BGHR StPO § 261 Vermutung 11 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96
    Der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO muß in einem Fall wie dem vorliegenden ergeben, welche der möglichen Begehungsweisen der Tatrichter annehmen will (vgl. zu § 250 StGB BGH Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94): Die im Urteil festgestellte Begehungsweise verstand sich für den Angeklagten nicht von selbst.
  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 328/17

    Handeln bei den Qualifikationstatbeständen der gefährlichen Körperverletzung um

    Bei den Qualifikationstatbeständen nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB handelt es sich um wesensverschiedene Tatvarianten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 5 StR 592/96, NStZ-RR 1997, 173).
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