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BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den richterlichen Hinweis, dass neben einer versuchten Tötung auch eine gefährliche Körperverletzung in Betracht kommt - Anforderungen an den Beleg der zum Tatgeschehen getroffenen Feststellungen in den Urteilsgründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 173
- StV 1997, 237
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters …
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht (Senat in BGHR StPO § 261 Vermutung 11 m.w.N.). - BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94
Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§ …
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 5 StR 592/96
Der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO muß in einem Fall wie dem vorliegenden ergeben, welche der möglichen Begehungsweisen der Tatrichter annehmen will (vgl. zu § 250 StGB BGH Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94): Die im Urteil festgestellte Begehungsweise verstand sich für den Angeklagten nicht von selbst.
- BGH, 20.03.2018 - 2 StR 328/17
Handeln bei den Qualifikationstatbeständen der gefährlichen Körperverletzung um …
Bei den Qualifikationstatbeständen nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB handelt es sich um wesensverschiedene Tatvarianten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 5 StR 592/96, NStZ-RR 1997, 173).